Hilfsangebot Besuchskommission

Beschreibung
Mindestens einmal jährlich werden Einrichtungen, in welchen sich Personen nach dem Gesetz des PsychKG (Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten) aufhalten, von der Besuchskommission ohne Anmeldung besucht.
Dabei wird die Unterbringung, Behandlung, Betreuung und mit dem Maßregelverzug verbundene Aufgaben überprüft, damit die Rechte der Patient:innen gewahrt werden können. Zudem können diese Wünsche und/oder Beschwerden vortragen.
Patient:innen und Angehörige haben jederzeit die Möglichkeit, sich an den/die Ansprechpartner:in für psychisch Kranke oder an ein Mitglied der Besuchskommission zu wenden.
Zielgruppe
Betroffene, Angehörige
Bedürfnisse
Mitwirkung
Ort des Angebotes

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Contrescarpe 72
28195 Bremen

0421 361 54492 0421 496 54492
Kontakt Anbieter

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Contrescarpe 72
28195 Bremen

0421 361 54492 0421 496 54492 Webseite
Stand
28.03.2023